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   OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17   

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OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17 (https://dejure.org/2018,15988)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2018 - 5 Bs 268/17 (https://dejure.org/2018,15988)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 5 Bs 268/17 (https://dejure.org/2018,15988)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Anforderungen an die Beurteilung bei deutlich höherwertigem Einsatz des Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer deutlich höherwertigen Einsetzung eines Beamten in der dienstlichen Beurteilung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Berücksichtigung einer deutlich höherwertigen Einsetzung eines Beamten in der dienstlichen Beurteilung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wertmaßstäbe bei der Leistungsbewertung eines Beamten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 718
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Mitbewerber i.R.d.

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17
    Es kann nicht ohne Folgen für die in einer dienstlichen Beurteilung zu leistenden Bewertungen bleiben, wenn der zu beurteilende Beamte (deutlich) höherwertig eingesetzt ist (Anschluss an OVG Münster, Beschl. v. 17.8.2017, 1 B 1132/16, juris).

    Das Beurteilungssystem der Antragsgegnerin sei insgesamt nicht rechtskonform, wie aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 17.8.2017, 1 B 1132/16, juris Rn. 13) hervorgehe.

    In einer vergleichbaren Fallkonstellation habe das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 53 ff.) festgestellt, dass die Auswahl des dortigen Antragstellers bei einer erneuten, die aufgezeigten Rechtsfehler meidenden Auswahlentscheidung bei der gebotenen wertenden Betrachtung der Umstände des Einzelfalles möglich erscheine.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung (Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 13 ff.) zwar ausgeführt, dass es nicht abstrakt bestimmt sei, nach welchem Maßstab aus der jeweiligen Gesamtheit der Einzelbewertungen ein konkretes Gesamturteil mit dem auszuwerfenden Ausprägungsgrad zu bilden sei (Vorgang der "Übersetzung" der Einzelbewertungen in ein Gesamturteil).

    Demgegenüber war der Antragsteller des vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 35) entschiedenen Falls um vier Besoldungsgruppen (A 12 gegenüber A 8) höherwertig beschäftigt als es seinem Statusamt entsprochen hätte.

    Ist der zu beurteilende Beamte (deutlich) höherwertig eingesetzt, so kann dies auch nach der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung (Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 17) nicht ohne Folgen für die in der dienstlichen Beurteilung zu leistenden Bewertungen bleiben.

    Deshalb ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines deutlich höherwertigen Dienst- oder Arbeitspostens laut Stellungnahmen der Führungskräfte bei den Einzelmerkmalen "Rundum zufriedenstellend" bzw. "Gut" erfüllt, die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in (deutlich) besserer Weise erfüllt (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.1.2016, 5 Bs 206/15, n. v.; vgl. VGH München, Beschl. v. 27.10.2015, 6 CE 15.1849, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 17; Beschl. v. 18.6.2015, 1 B 146/15, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17
    Zu den allgemeinen Wertmaßstäben gehört, dass es bei der Leistungsbewertung insbesondere zu berücksichtigen ist, wenn der Dienstposten des zu beurteilenden Beamten Besonderheiten aufweist, die die typischerweise in der Vergleichsgruppe desselben Statusamts anzutreffenden Anforderungen übersteigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.9.2015, 2 C 27/14, BVerwGE 153, 48, juris Rn. 28; Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, BVerwGE 147, 20, juris Rn. 54).

    Es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.10.2012, 2 BvR 1120/12, NVwZ 2013, 573, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, BVerwGE 147, 20, juris Rn. 52).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17
    Es gehört zu den vom Dienstherrn bei der Leistungsbewertung des Beamten zu beachtenden allgemeinen Wertmaßstäben, es insbesondere zu berücksichtigen, wenn der Beamte auf einem im Vergleich zu seinem Statusamt höher bewerteten Dienstposten eingesetzt ist (Anknüpfung an BVerwG, Urt. v. 17.9.2015, 2 C 27/14, juris).

    Zu den allgemeinen Wertmaßstäben gehört, dass es bei der Leistungsbewertung insbesondere zu berücksichtigen ist, wenn der Dienstposten des zu beurteilenden Beamten Besonderheiten aufweist, die die typischerweise in der Vergleichsgruppe desselben Statusamts anzutreffenden Anforderungen übersteigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.9.2015, 2 C 27/14, BVerwGE 153, 48, juris Rn. 28; Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, BVerwGE 147, 20, juris Rn. 54).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17
    Es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.10.2012, 2 BvR 1120/12, NVwZ 2013, 573, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, BVerwGE 147, 20, juris Rn. 52).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17
    Zwar steht dem Dienstherrn hinsichtlich der dienstlichen Beurteilung eines Beamten als einem Akt wertender Erkenntnis ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, doch erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle auch darauf, ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.2.2016, 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764, juris Rn. 70 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15

    Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17
    Deshalb ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines deutlich höherwertigen Dienst- oder Arbeitspostens laut Stellungnahmen der Führungskräfte bei den Einzelmerkmalen "Rundum zufriedenstellend" bzw. "Gut" erfüllt, die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in (deutlich) besserer Weise erfüllt (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.1.2016, 5 Bs 206/15, n. v.; vgl. VGH München, Beschl. v. 27.10.2015, 6 CE 15.1849, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 17; Beschl. v. 18.6.2015, 1 B 146/15, juris Rn. 33).
  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17
    Weitere Obergerichte (OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.3.2016, 1 B 2/16, juris Rn. 11; VGH München, Beschl. v. 10.11.2015, 6 CE 15.2233, juris Rn. 15) haben das Beurteilungssystem für rechtmäßig erachtet.
  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte,

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17
    Deshalb ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines deutlich höherwertigen Dienst- oder Arbeitspostens laut Stellungnahmen der Führungskräfte bei den Einzelmerkmalen "Rundum zufriedenstellend" bzw. "Gut" erfüllt, die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in (deutlich) besserer Weise erfüllt (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.1.2016, 5 Bs 206/15, n. v.; vgl. VGH München, Beschl. v. 27.10.2015, 6 CE 15.1849, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 17; Beschl. v. 18.6.2015, 1 B 146/15, juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233

    Konkurrentenstreit, Beamter, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17
    Weitere Obergerichte (OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.3.2016, 1 B 2/16, juris Rn. 11; VGH München, Beschl. v. 10.11.2015, 6 CE 15.2233, juris Rn. 15) haben das Beurteilungssystem für rechtmäßig erachtet.
  • VG Göttingen, 02.12.2020 - 3 A 175/18

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Schadensersatz wegen unterbliebener

    Diese Begründungsfehler betreffen jedenfalls eine Vielzahl der für den streitgegenständlichen Beurteilungszeitraum erstellten dienstlichen Beurteilungen der bei der W. beschäftigten Beamtinnen und Beamten (vgl. z.B. OVG NW, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 B 666/18 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2018 - OVG 10 S 47.18 - und vom 27.06.2018 - OVG 10 S 83.17 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 B 809/17 - HambOVG, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 Bs 268/17 - NdsOVG, Beschluss vom 01.12.2017 - 5 ME 80/17 -, sämtlich juris).
  • VG Hamburg, 03.04.2023 - 21 E 319/23

    Dienstliche Beurteilung; Heranziehung von Rechtsnormen für einen

    Die Art und Weise der Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstpostens dient lediglich als sichtbare Erkenntnisquelle der statusamtsbezogenen Beurteilung; weist ein Dienstposten Besonderheiten auf, ist dies bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 9.9.2021, 2 A 3/20, juris Rn. 36; BVerwG, Urt. v. 17.9.2015, 2 C 27/14, juris Rn. 28; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2018, 5 Bs 268/17, juris Rn. 14 m.w.N.).
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